Anfahrt & Parkmöglichkeiten
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit dem Zug/Bus:
Vom Bahnhof Rosenheim gelangen Sie in ca. 7 Minuten
zum Kultur+Kongresszentrum (KU’KO).
Dieser kurze Fußweg ist gut ausgeschildert.
Vom Bahnhof Rosenheim fahren
stündlich + halbstündlich Busse in die Stadtmitte.
Sie steigen am besten an der Bushaltestelle Salinstraße 10 aus,
Das KU’KO befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Anfahrt mit PKW
Rosenheim liegt an der A8 München Richtung Salzburg, Ausfahrt Rosenheim.
Fahren Sie in Richtung Rosenheim, ab Stadtmitte ist der Weg
zum Kultur+Kongress Zentrum (KU’KO) gut ausgeschildert.
Die Parkhäuser P1 + P2 befinden sich in der direkten Umgebung
des KU’KO Rosenheim . Hier klicken >> aktuelle Auslastung <<.
Parkhaus P2
Kufsteiner Str. 4 | 83022 Rosenheim
direkt unter dem KU’KO mit Tiefgaragenzugang
Öffnungszeit: durchgehend geöffnet
Parkhaus P1
Hammerweg 1 | 83022 Rosenheim
Öffnungszeit: durchgehend geöffnet
Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei. Alle Veranstaltungssäle, Foyers, Toiletten,
Gastronomie und Garderoben befinden sich auf einer Ebene.
Von der Tiefgarage gelangen Sie mit dem Lift nach oben.
Alle für Rollstuhlfahrer*innen zugänglichen Räume weisen gut befahrbare Böden auf.
Die Besuchergarderobe ist im Foyer des KU’KO.
Die Haupteingänge zu den Sälen des Kultur+Kongress Zentrums sind stufenlos.
Der Tresen am Ticketverkauf ist NICHT barrierefrei. Höhe: ca. 120 cm.
Sanitäre Einrichtungen
Es sind behindertengerechte Toiletten vorhanden.
Die Tür zum WC hat eine lichte Durchgangsbreite von 85,5 cm.
Die Breite neben dem WC beträgt 81 cm links und 82 cm rechts.
Es befinden sich auf der linken und rechten Seite klappbare Haltegriffe.
Das Waschbecken ist runterfahrbar.
Parken
Rollstuhlfahrern bieten wir bestmöglich gekennzeichnete Parkplätze
im Parkhaus P2 in der Tiefgarage direkt unter dem KU’KO.
Alle Parkplätze sind 350 cm breit und 500 cm tief und sind entsprechend gekennzeichnet.
Der Zugang zu Veranstaltungen vom Parkhaus ins Erdgeschoss des KU’KO erfolgt über einen Lift:
Bitte beachten Sie, dass eine Einfahrt in die Tiefgarage auch für Gehbehinderte oder
RollstuhlfahrerInnen nicht mehr möglich ist, wenn die Parkkapazität der Tiefgarage erreicht wurde.